Stress am Arbeitsplatz kann krank machen. Psychische Störungen bilden heute eine der häufigsten Krankheitsgruppen. Für die Betroffenen bedeutet das im schlimmsten Fall den Abschied vom Berufsleben. Die Folgekosten für Unternehmen sind hoch. Wie man die Gefahren erkennen und wie man ihnen begegnen kann,
Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind alle Arbeitgeber verpflichtet, eine psychische Gefährdungsbeurteilung gem. §5 ArbSchG durchzuführen. Warum ist die Gefährdungsbeurteilung so wichtig für Arbeitnehmer und Unternehmen? Welche besonderen Belastungsschwerpunkte gibt es und wie ist die Rechtspflicht des Arbeitgebers zur psychischen Gefährdungsbeurteilung ausgestaltet?
Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z.B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.
Dr. Terhalle Personalberatung berät Unternehmen seit viele Jahren zu diesem Thema. Nutzen Sie unsere Erfahrung. In einem ersten kostenlosen Telefonat erhalten Sie wertvolles Sparring.
Weiterführende Links: