Top-Thema: „Erreichbarkeit im Urlaub“

Durch die zunehmende Verbreitung von Smartphones sind Mitarbeiter potentiell jederzeit erreichbar. Die Nutzung in der Freizeit und im Urlaub obliegt natürlich dem Arbeitnehmer. Der Arbeitsrechtler Michael Eckert wird in Spiegel Online damit zitiert, dass arbeitsrechtlich gilt: "Wer sich in der Freizeit berufliche Verpflichtungen vom Leibe hält, tut recht." "Während des Urlaubs hat der Arbeitnehmer Urlaub und ist nicht verpflichtet zu arbeiten. Er darf sein Handy abschalten, er darf seinen Laptop abschalten, er ist nicht verpflichtet, seine E-Mails zu lesen. Das ist der Grundsatz." Aber aus Karriereerwägungen können sehr viele Menschen heute nicht mehr abschalten. Um hier einen Riegel vorzuschieben, hat die Deutsche Telekom als Vorreiter festgelegt, dass außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und am Wochenende ein "Smartphone-Verbot" gilt. E-Mails und Anrufe müssen nicht mehr beantwortet werden, niemand hat Konsequenzen zu befürchten, wenn er sich tatsächlich an dieses Gebot hält. "Wir müssen unseren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, Beruf und Privatleben auszubalancieren und zu entschleunigen", predigt Sattelberger.

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